EC-Versicherung

EC-Versicherung
1. Charakterisierung: Kurzform für Extended-Coverage-Versicherung. Vollständige deutsche Bezeichnung: Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe. EC-V. ist eine  Sachversicherung oder  Betriebsunterbrechungsversicherung für größere Betriebe (mit einer Versicherungssumme ab 5 Mio. Euro), die in enger Anlehnung an die Bedingungen der  Feuer-Sachversicherung bzw. der  Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung gegen die aufgeführten sechs Gefahren bzw. Gefahrengruppen praktiziert wird. Die EC-spezifischen Bedingungen sind die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (ECB) 87 für die Sachversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (ECBUB) 87 für die Betriebsunterbrechungsversicherung.
- 2. Versicherte Gefahren: a) Der Versicherungsnehmer kann die zu versichernden Gefahren aus folgendem Katalog auswählen: (1) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, (2) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, (3) Wasserlöschanlagen-Leckage, (4) Leitungswasser, (5) Sturm, (6) Hagel, (7) Überschwemmung, (8) Erdbeben, (9) Erdsenkung oder Erdrutsch, (10) Schneedruck oder Lawinen, (11) Vulkanausbruch.
- b) Die Bedingungen enthalten Definitionen der versicherten Gefahren bzw. Gefahrengruppen (1), (2) und (6). Unmittelbarkeit zwischen versichertem Ereignis und Sachschaden; die Auslegung dieser Unmittelbarkeit ist problematisch.
- c) Allgemein ausgeschlossen sind (1) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, Terrorakte oder Verfügung von Hoher Hand und (2) Schäden durch Brand oder Explosion, soweit diese Gefahren durch eine  Feuerversicherung gedeckt werden können.

Lexikon der Economics. 2013.

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